Die Personenzentrierung steht im Zentrum der UN-Behindertenrechtskonvention und des Bundesteilhabegesetzes. Sie und die Forderung nach Selbstbestimmung gelten als wesentliche Leitziele für die Arbeit mit Menschen, die Behinderungen haben. Betreuer*innen haben die Pflicht, Menschen bei selbstbestimmten Entscheidungen zu unterstützen. Der eigene Wunsch und Wille der Menschen soll im Mittelpunkt stehen. Stellvertretende Entscheidungen sollen die Ausnahme sein.
Die Praxis sieht leider nicht selten anders aus. Zu oft bestimmt noch immer die Perspektive der Eltern und der Begleitenden das Leben von Menschen mit Unterstützungsbedarf. Wir geben die Richtung vor, mit gut gemeinten, pädagogisch wertvollen Überlegungen wollen wir das Beste für den Menschen und gehen dabei doch zu oft von dem aus, was eben wir für das Beste halten.
In diesem Seminar wollen wir uns in dem Seminar zur Personenzentrierung und Selbstbestimmung ausführlich damit beschäftigen, wie es gelingen kann, andere Menschen dabei zu unterstützen, eigene Wege zu finden, um innerhalb ihrer Möglichkeiten ihren Alltag zu gestalten und am sozialen Leben teilzunehmen.
Inhalte
Hintergründe des BTHG zur Personenzentrierung und Selbstbestimmung
- Information über die Stärkung der Selbstbestimmung im Rahmen des neuen Betreuungsrechts aus 2023
- Wie kann Selbstbestimmung ermöglicht werden und Umgang mit Grenzen der Selbstbestimmung
- Personenzentrierung als Haltung
- Förderung der Selbstbestimmung in der praktischen Umsetzung
Die Betreuungsrechtsreform 2023
- Wie stärkt das neue Betreuungsrecht die Selbstbestimmung der KlientInnen?
- Was dürfen gesetzliche BetreuuerInnen?
Methoden
Kurzvorträge, Erfahrungsaustausch, Selbstreflexion, Kleingruppenarbeit und Übungen
Seminarzeiten:
9:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Zeit: 9:00 - 16:00 Uhr
Preis: 139,50 € pro Seminarteilnehmer*in (gemäß § 4 Nr. 21 a, bb UStG von der UST befreit)
Anmeldung