Fördermöglichkeit INQA-Coaching
INQA-Coachings werden finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Bis zu 80% der Beratungskosten können gefördert werden. Prüfen Sie folgende Punkte, um zu erfahren, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist:
Unternehmensform
✓ Der Jahresumsatz darf 50 Millionen Euro nicht überschreiten oder die Jahresbilanzsumme muss unter 43 Millionen Euro liegen.
Sitz und Arbeitsstätte
✓ Befinden sich in Deutschland.
Anzahl Mitarbeiter
✓ Es muss mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitkraft im letzten Jahr beschäftigt gewesen sein, und insgesamt dürfen weniger als 250 Mitarbeiter*innen (gemessen in Jahresarbeitseinheiten) tätig sein.
Umsatz
✓ Der Jahresumsatz darf 50 Millionen Euro nicht überschreiten oder die Jahresbilanzsumme muss unter 43 Millionen Euro liegen.
Gründungsjahr
✓ Das Unternehmen muss mindestens 2 Jahre auf dem Markt bestehen oder bei einer Änderung der Rechtsform muss die Gründung mehr als 5 Jahre zurückliegen (bei Beantragung von Fördermitteln).
Darüber hinaus sind weitere Bedingungen zu erfüllen, die im Gespräch mit der INQA-Beratungsstelle (IBS) geklärt werden.
Die offizielle Checkliste zur Förderfähigkeit zur Vorbereitung der INQA Erstberatung finden Sie hier!
Eine Arbeitshilfe für die Abrechnung der Fördergelder über das Z.E.U.S Förderprotal finden Sie hier!
Sie haben Fragen zum INQA-Coaching? Gerne berate ich Sie individuell. Kontaktieren Sie mich oder buchen Sie direkt Ihr INQA-Coaching bei mir!